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WICHTIGE PRAKTISCHE INFORMATIONEN

LIZENZ:

Súla Travel ist ein voll lizenziertes Reiseunternehmen und als solches der „Icelandic Travel Industry Association“ angeschlossen (siehe https://www.saf.is/um-saf/felagatal/). Das bedeutet, dass Sie in guten Händen sind und dass alles, was wir für Sie arrangieren, allen Vorschriften vollständig entspricht. Informationen zu den Genehmigungen, die isländische Reiseuntenehmen haben müssen, finden Sie unter https://www.ferdamalastofa.is/en, indem Sie auf LIZENZEN & GESETZE klicken. Dort finden Sie allerlei Informationen und es gibt auch eine Liste der Reiseunternehmen, die eine Genehmigung haben.
 

VERSICHERUNG:

Súla Travel unterliegt isländischem Recht und verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, die alle isländischen Reiseunternehmen beim Innenministerium abschließen müssen. Diese Versicherung deckt beispielsweise die Heimreise aller unserer Kunden im Falle einer Insolvenz des Reiseunternehmens, die Entschädigung bei vom Reiseuntenehmen verschuldeten Unfällen und ähnlichen Fällen ab. Darüber hinaus verfügt Súla Travel über eine Haftpflichtversicherung bei unserer Versicherungsgesellschaft VÍS, die unsere Gäste bei Unfällen und anderen Schäden versichert, die das Reiseunternehmen zu vertreten hat. Natürlich ist es immer ratsam,  zusätzliche eine eigene Reiseversicherung z.B. bei Ihrer eigenen Versicherungsgesellschaft abzuschließen.
 

ZAHLUNG:

Sobald wir Ihnen die Bestätigung Ihrer Buchung zusenden, senden wir Ihnen auch eine Rechnung über eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises sowie des vollen Preises für gebuchte Flüge. Diese Anzahlung wird sofort fällig. Danach erhalten Sie die endgültige Rechnung mit der Bitte um vollständige Bezahlung bis spätestens 8 Wochen vor Reiseantritt. Nach Zahlungseingang erhalten Sie die vollständigen Reiseunterlagen mit allen notwendigen Dokumenten und Informationen wie z.B. Wegbeschreibungen,  Gutscheine etc.
Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf die in der Rechnung genannte Bankverbindung. Für Zahlungen per Kreditkarte (Visa, Mastercard)  wird eine Gebühr in Höhe von 3% des Reisepreises erhoben, da das Kreditkartenunternehmen uns hierfür ebenfalls Gebühren berechnet und wir diese nicht in unsere Standardpreise einkalkulieren. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, uns die Angaben zur Kreditkarte aus Sicherjeitsgründen in 3 verschiedenen E-Mails, also in 3 Teilen, zu senden!
 

ALLGEMEINE REISE- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES ISLÄNDISCHEN REISEVERANSTALTERS SULA TRAVEL
 

 

1. ANMELDUNG UND BESTÄTIGUNG

Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Die Reiseanmeldung erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit angeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung die anmeldende Person, ebenso wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er/sie eine entsprechend gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Für uns wird der Reisevertrag verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und den Preis mit unserer Reisebestätigung/Rechnung schriftlich bestätigen. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche sollen schriftlich erfasst werden. Vereinbarte Sonderwünsche sind in der Reiseanmeldung/ Bestätigung aufzunehmen. Enthält die Reisebestätigung Abweichungen von der Anmeldung, weisen wir Sie ausdrücklich darauf hin.
 

2. Zahlungsbedingungen

Alle Preise sind in Euro angegeben, sofern keine andere Währung vermerkt ist. Bei Vertragsabschluß zahlen Sie bitte 10% des gesamten Reisepreises an, aufgerundet auf vollen Euro. Die Restzahlung wird spätestens 8 Wochen vor Reiseantritt unaufgefordert fällig. Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt erst nach Vollausgleich des Rechnungsbetrages beim Reiseveranstalter. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
 

3. leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Webseite www.islandsula.at (www.islandsula.de, www.islandsula.ch), sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in den Reiseausschreibungen enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Sula Travel behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Leistungsangaben zu erklären, über die der Reisende vor der Buchung informiert wird. Nebenabreden, wie Änderungen, Ergänzungen, etc., die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung von Sula Travel. Wird auf Ihren Wunsch eine individuelle Reiseroute zusammengestellt, so ergeben sich Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen aus dem entsprechend konkreten Angebot von Sula Travel an Sie, sowie aus der entsprechenden Reisebestätigung.
 

4. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNG

4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, wenn Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die abgeänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.2. Sula Travel ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Sula Travel behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- und Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat Sula Travel den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis zu setzen (Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig). Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Sula Travel in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung geltend zu machen.
4.3. Durch äußere Umstände hervorgerufene, von uns weder gewollte noch beeinflussbare Änderungen des Reiseverlaufs, die nach Vertragsabschluss bzw. während der Reise notwendig werden, z. B. Abweichungen von der geplanten Route, Änderungen von Übernachtungsorten, wetterbedingte Verschiebung/Absage einzelner Aktivitäten etc., gelten nicht als Leistungsänderungen bezüglich der Reisebeschreibung. Hierzu zählen auch Änderungen, die durch einen Mehrheitsbeschluss der Teilnehmer herbeigeführt wurden.
 

5. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN, UMBUCHUNG, ERSATZPERSONEN

5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Ihre Abmeldung wird an dem Tag wirksam, an dem Sie bei uns einlangt.
5.2. Treten Sie von dem Reisevertrag zurück, oder treten Sie ohne Rücktritt vom Reisevertrag die Reise nicht an, entstehen Stornokosten. Bei einer Berechnung dieser Kosten sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt.
5.3. Die Stornokosten betragen: Im Falle der Stornierung einer Reise zu einem Zeitpunkt früher als fünf Wochen vor Reiseantritt, fallen Stornogebühren in Höhe von 10% der Gesamtreisekosten an. Im Falle der Stornierung einer Reise zu einem Zeitpunkt später als fünf Wochen, jedoch früher als drei Wochen vor Reiseantritt, fallen Stornogebühren in Höhe von 25% der Gesamtreisekosten an. Im Falle der Stornierung einer Reise zu einem Zeitpunkt später als drei Wochen, jedoch früher als drei Tage vor Reiseantritt, fallen Stornogebühren in Höhe von 50% der Gesamtreisekosten an. Im Falle der Stornierung einer Reise zu einem Zeitpunkt später als drei Tage vor Reiseantritt, fallen Stornogebühren in Höhe von 100% der Gesamtreisekosten an.
5.4. Es bleibt Ihnen offen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als in den vorstehenden Pauschalen oder den Stornogebühren angewiesen.
5.5. Bis 32 Tage vor Reisebeginn können Sie eine Abänderung Ihrer Reiseanmeldung hinsichtlich des Reisetermins, des Reisezieles, des Ortes des Reiseantrittes, der Unterkunft oder der Beförderungsart machen. Dafür werden € 50,– pro Person und Umbuchung erhoben. Spätere Ummeldungen sind nur nach vorherigem Rücktritt von der Reise möglich. Namensänderungen sind jederzeit bis 32 Tage vor Reiseantritt möglich, wobei die Ersatzperson alle in der Reisebestätigung enthaltenen Punkte erfüllen muss. Die Bearbeitungsgebühr beträgt € 50,– pro Person. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Sula Travel kann dem Eintritt eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende Sula Travel als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
 

6. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich Sula Travel bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
 

7. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH SULA TRAVEL

7.1. ...ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertig ist. Sula Travel behält den Anspruch auf den Reisepreis unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Reisende selbst.
7.2. ... bis 4 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen der in der jeweiligen Reisebeschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Die Rücktrittserklärung wird umgehend erklärt und der eingezahlte Reisepreis zurückgezahlt.
7.3. ... bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten Sula Travel deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn er dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot des Reiseveranstalters keinen Gebrauch macht.
 

8. AUFHEBUNG DES VERTRAGES WEGEN AUSSERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDE

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Sula Travel für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Sula Travel ist verpflichtet, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, dem Reisenden die Rückreise zu ermöglichen. Mehrkosten für die Rückfahrt sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
 

9. HAFTUNG DES REISEVERANSTALTERS

9.1. Sula Travel haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung aller angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Ziffer 3 vor Vertragsabschluss eine Änderung der Reisebedingungen erklärt hat, die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen sowie für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.
9.2. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweist. Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, die Ihnen auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.
9.3. Sula Travel haftet nicht für Angaben in von uns nicht hergestelltem Prospektmaterial der Leistungsträger (Unterkünfte etc.).
 

10. GEWÄHRLEISTUNG UND ABHILFE

10.1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
10.2. Der Reisende kann die Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen, wenn er den oder die Reisemängel beim Reiseveranstalter direkt anzeigt, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber dem Reiseveranstalter unzumutbar machen. Die Telefon- und Telefaxnummern, sowie der Email Kontakt ergeben sich aus den Reiseunterlagen. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen ihm keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu.
10.3. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßigerweise durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.
10.4. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
 

11. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG

11.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.2. Über alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, muss in jedem Einzelfall mit der Haftpflichtversicherung des Reiseveranstalters verhandelt werden. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
11.3. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. fakultative Ausflüge) und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden.
11.4. Ein Schadenersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
11.5. Sula Travel haftet nicht bei Änderungen der Reiseroute aufgrund der Straßenverhältnisse und des Wetters; insbesondere bei Reisen ins Landesinnere von Island (Hochland) ist durch das unvorhersehbare Klima mit Verspätungen, Annullierungen und Abweichungen vom Programm zu rechnen. Für dadurch entstehende Kosten muss der Reisende selbst aufkommen.
11.6. Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
11.7. Kommt der Reiseveranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
11.8. Sula Travel ist nicht verantwortlich für jegliche sachliche sowie körperliche Schäden und Verluste, welche durch Unfälle, Verletzungen und Krankheiten, Abweichungen im Zeitplan aufgrund von Wetter Veränderungen und Streiks entstehen. Sula Travel übernimmt im Allgemeinen keinerlei Haftung für Schäden, die außerhalb unseres Einflussbereiches stehen.
11.9. Sie reisen auf Ihr eigenes Risiko. Der Reisende stimmt ausdrücklich zu, dass Sula Travel nicht zur Verantwortung gezogen werden kann bei Todesfällen, Personenverletzungen, Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck sowie persönlicher Wertgegenstände.
11.10. Beschränkung der Haftung bei höherer Gewalt: Entschädigungszahlungen kommen nicht zur Geltung bei jeglichen Einflüssen von höherer Gewalt oder sonstigen Umständen außerhalb des Einflussbereiches von Sula Travel. Diese Umstände können sein: Krieg oder Kriegsbedrohung, Ausschreitungen und Unruhen, Zivil- und Industriestreiks, terroristische Aktivitäten, Naturkatastrophen, Katastrophen atomarer Natur, ungünstige Wetterbedingungen, technische Transportprobleme, Änderungen und Stornierungen von Flügen durch die jeweilige Fluggesellschaft.
 

12. MITWIRKUNGSPFLICHT

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Reisevermittler zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Setzen Sie uns in Ihrem Interesse im Falle von Beanstandungen und Reklamationen eines bestimmten Bestandteiles der Reiseleistung umgehend in Kenntnis, damit wir die Möglichkeit haben, die Situation für Sie optimal und schnell zu verbessern.
 

13. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegen Sula Travel geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende nur dann Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Maßgeblich ist das Datum des Posteingangs bei Sula Travel. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren nach 6 Monaten.
 

14. PASS-, VISA, -ZOLL-, DEVISEN- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN

Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat bzw. die zuständige Botschaft Auskunft. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittkosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind. Der/Die Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen. Wir empfehlen generell das Mitführen eines Impfpasses.
 

15. VERSICHERUNGEN

Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflichtversicherung. Wenn nicht ausdrücklich erwähnt, ist eine Reiserücktrittkosten-Versicherung (RRV) nicht enthalten. Wir empfehlen Ihnen daher ebenfalls den Abschluss einer solchen Versicherung. Über Einzelheiten können Sie sich bei uns bzw. bei unserem Vertragspartner informieren.
 

16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine der hier genannten Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages und des gesamten Reisevertrages hiervon unberührt.
 

17. GERICHTSSTAND

Als Gerichtsstand wird Reykjavík in Island vereinbart

Januar 2013
 

SÚLA Travel

Stangarhylur 1
110 Reykjavík
Tel.: 00354-5871717
Email: booking@sulatravel.is
www.ijsland-sulatravel.nl
www.ijsland-sulatravel.be
www.ijsland-sulatravel.at
www.ijsland-sulatravel.de
www.ijsland-sulatravel.ch

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